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Überprüfung und Wartung von Rauchwarnmelder
Im Jahr 2010 hat auch das Saarland in seiner Landesbauordnung §46 festgelegt, dass Rauchwarnmelder in neuen Wohnungen installiert werden müssen.
Diese Regelung wird auch bald für bestehende Gebäude und Wohnungen gelten!
Als Fachkraft für Rauchwarnmelder bin ich in der Lage Ihnen ein wirschaftlich sinnvolles Angebot zu unterbreiten, dass die Lieferung von qualitativ erstklassigen Rauchwarnmeldern, deren DIN-gerechte Montage und Inbetriebnahme, sowie die jährlich vorgeschriebene Wartung beinhaltet.
Eine kleine Auswahl finden Sie in meinem Shop, auch funkvernetzte Rauchwarnmelder können Sie über mich beziehen.
Wichtig für Vermieter! Sie haben in Zukunft Sorge zu tragen, dass in ihrem Anwesen entsprechned den Vorschriften Rauchwarmelder installiert sind!
Gerne nehme ich mir die Zeit, Ihnen die Vorteile der Ausrüstung ihrer Wohnung(en) durch meinen Betrieb näher zu erläutern.
Denken Sie dran, Rauchwarmelder retten leben!


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