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Energieausweis

Achtung!
Wichtig für alle Vermieter und Verkäufer!!
Neue Energieeinsparverordnung (ENEV 2014) verabschiedet.
In Zukunft wird kein Verkauf oder Vermietung einer Immobilie ohne Energiepass mehr möglich sein.!!!
Präzisierung der bestehenden Pflicht zur Vorlage des Energieausweises gegenüber potenziellen Käufern und Mietern: Bisher war vorgeschrieben, dass Energieausweise „zugänglich“ gemacht werden müssen. Nun wird präzisierend festgelegt, dass dies zum Zeitpunkt der Besichtigung des Kauf- bzw. Mietobjekts geschehen muss!
Darüber hinaus muss der Energieausweis nun auch an den Käufer oder neuen Mieter ausgehändigt werden (Kopie oder Original).
Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
Wird  eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien aufgegeben  so hat der Verkäufer sicherzustellen, dass die Immobilienanzeige folgende Pflichtangaben enthält:
1. die Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsaus-weis im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 1,
2. den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergiever-brauchs für das Gebäude,
3. die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes,
4. bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr und
5. bei Wohngebäuden die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.
Bei Nichtwohngebäuden ist bei Energiebedarfs- und bei Energieverbrauchsausweisen als Pflichtangabe nach Satz 1 Nummer 2 der Endenergiebedarf oder Endenergiever-brauch sowohl für Wärme als auch für Strom jeweils getrennt aufzuführen.
Stärkung des Vollzugs der EnEV
Einführung unabhängiger Stichprobenkontrollen durch die Länder für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen (gemäß EU-Vorgabe).
Der Energieausweis informiert über die energetische Qualität eines Gebäudes und gibt Empfehlungen zur Verbesserung seiner Energieeffizienz.
Er besteht aus 4 Seiten und den Modernisierungsempfehlungen.

Der Energieausweis ist seit dem 1.Juli 2009 Pflicht bei Vermietung,Verkauf und Verpachtung von Gebäuden.
Er schafft für Mieter oder Käufer einer Immobilie Transparenz und macht Gebäude miteinander vergleichbar.
Es gibt 2 verschiedene Energieausweise. Verbrauchs- und Bedarfsausweis.
Welcher Energieausweis für Sie der richtige ist, hängt vom Alter und Grösse des Gebäudes ab.

Viele Vermieter oder Verkäufer von Immobilien glauben immer noch sie bräuchten keinen Energieausweis.
Das stimmt leider nicht und kommt es dann z.B. zu Problemen mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung, könnte dieser Argumentieren, dass Ihm kein
Energieausweis bei der Vermietung vorgelegt wurde.

Grundsätzlich gilt : Wer den Energieausweis vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich macht, riskiert ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.
Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit bestraft, können damit also mehrfach anfallen.
Lassen Sie es nicht soweit kommen und  fragen Sie nach einem Beratungstermin.



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