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Wussten Sie, daß die Verantwortung ab der Hauptabsperreinrichtung des Gas-Netzanschlusses und damit die allgemeine Verkehrsicherheitspflicht für die Gasinstallation in den Händen des Anschlussnehmers, also Ihnen liegt?
Mit Änderung der „Technischen Regeln für Gasinstallationen“ (TRGI 2008) wurde diese Überprüfung für den Hausbesitzer zur jährlichen Verpflichtung erhoben. Im Rahmen der allgemeinen Verkehrsicherungspflicht und des Gaslieferungsvertrages sind Sie als Grundstückseigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung Ihrer Hausgasleitung verpflichtet.
Vermietern obliegen darüber hinaus Prüfungs- und Instandhaltungspflichten. Spätestens im Schadensfall muss dokumentiert sein, dass sachgerechte und regelmäßige Überprüfungen der Hausgasleitungen stattgefunden haben.
Ich biete Ihnen an, zusammen mit der jährlichen Abgaswegeüberprüfung bzw. Immissionsschutzmessung alle frei verlegten Erdgasleitungen auf Dichtheit und einwandfreien Zustand, Absperreinrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit, Leitungsführungen auf vorschriftsmäßige Verwahrung und vorhandene Be- und Entlüftungsöffnungen  zu kontrollieren.
Wir dokumentieren in einem Prüfprotokoll die komplett durchgeführte Hausschau, alle geprüften Leitungen, Geräte und Lüftungseinrichtungen ggf. mit Beschreibung von Mängeln und den Zeitpunkt der Prüfung. So können Sie sich z.B. als Hauseigentümer gegen Schadensersatzansprüche Dritter entlasten.Da wir diese zusätzliche Prüfung im Rahmen unserer jährlichen Abgaswegeprüfung bzw. Immissionsschutzmessung durchführen können, ist der Kostenaufwand für die Gashausschau gering.


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