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Am 1.1.2024 tritt nun das neue Gebäudenergiegesetz in Kraft.

Hier möchte ich nun kurz erklären, was das in Zukunft für den Einbau von Öl und Gasheizungen bedeutet.

Solange die Wärmeplanung in ihrer Gemeinde oder Stadt noch nicht abgeschlossen ist,
können Öl- und Gasheizungen auch weiterhin ohne einen Anteil von erneuerbarer Energie eingebaut werden!

Allerdings müssen diese Heizungen ab 2029 mit einem Anteil von 15%, ab 2035 mit 30% und
ab 2040 mit 60% erneuerbaren Energien betrieben werden. Das bedeutet z.B. besteht das Heizöl
aus 15% klimaneutralem Brennstoff z.B. E-Fuel oder wird Erdgas 15% grüner Wasserstoff beigemischt, wäre diese Vorgabe ab 2029 erfüllt. Oder man baut eine Wärmepumpe zusätzlich ein, eine sogenannte Hybrid-Heizung, so kann die Forderung von 65% sofort erreicht werden.

Nach abgeschlossener Wärmeplanung dürfen nur noch Heizungen eingebaut werden, die mit einem Anteil von 65% erneuerbaren Energien betrieben werden.

WICHTIG!
Für alle Öl-und Gasheizungen die älter als 30 Jahre sind und
bei denen es sich NICHT um einen Niedertemperatur oder Brennwertkessel
handelt, besteht eine AUSTAUSCHPFLICHT!







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