Direkt zum Seiteninhalt
Am 1.1.2024 tritt nun das neue Gebäudenergiegesetz in Kraft.

Hier möchte ich nun kurz erklären, was das in Zukunft für den Einbau von Öl und Gasheizungen bedeutet.

Solange die Wärmeplanung in ihrer Gemeinde oder Stadt noch nicht abgeschlossen ist,
können Öl- und Gasheizungen auch weiterhin ohne einen Anteil von erneuerbarer Energie eingebaut werden!

Allerdings müssen diese Heizungen ab 2029 mit einem Anteil von 15%, ab 2035 mit 30% und
ab 2040 mit 60% erneuerbaren Energien betrieben werden. Das bedeutet z.B. besteht das Heizöl
aus 15% klimaneutralem Brennstoff z.B. E-Fuel oder wird Erdgas 15% grüner Wasserstoff beigemischt, wäre diese Vorgabe ab 2029 erfüllt. Wer mit Flüssiggas heizt hat es hier besonders einfach, da die Firma Westfalia Gas bereits ein Gas mit 65% Bioanteil verkauft.

Desweiteren sind andere Maßnahmen wie eine Solaranlage oder ein Pelletofen ebenfalls als regenerative Energie
mit einzurechnen.
Ein Holzofen mit 10% und ein Pelletofen mit 25%. Ein wassergeführter Pelletofen mit mindestens 33% oder auch mehr.
Das bedeutet wer neben seiner Öl- oder Gasheizung noch einen Pelletofen hat, der deckt bereits 25% mit regenerativer Energie die Gesamtbilanz ab und erfüllt damit die Vorgaben für 2029 bereits voll.

Oder man baut eine Wärmepumpe zusätzlich ein, eine sogenannte Hybrid-Heizung, so kann die Forderung von 65% sofort erreicht werden.

Nach abgeschlossener Wärmeplanung dürfen nur noch Heizungen eingebaut werden, die mit einem Anteil von 65% erneuerbaren Energien betrieben werden.

WICHTIG!
Für alle Öl-und Gasheizungen die älter als 30 Jahre sind und
bei denen es sich NICHT um einen Niedertemperatur oder Brennwertkessel
handelt, besteht eine AUSTAUSCHPFLICHT!
Desweitern sind ausgenommen von dieser Regelung Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat.





Zurück zum Seiteninhalt